In Trauer, Ehrfurcht und Dankbarkeit
Rupert Scholz
In Trauer, Ehrfurcht und Dankbarkeit
Gedenkrede von Prof. Dr. Rupert Scholz, MdB, am 20. Juli 1997 in der Gedenkstätte Plötzensee, Berlin
53 Jahre nach dem 20. Juli 1944 gedenken wir heute der Opfer des Widerstandes gegen den Nationalsozialismus, gedenken und trauern wir um jene Menschen, die voller Mut, Tapferkeit und vor allem getragen von einem großen moralischen Ethos gegen das nationalsozialistische Terrorsystem aufgestanden sind und hierfür mit ihrem Leben bezahlen mussten. Es waren Deutsche, die für Freiheit und Menschenrechte, für Menschenwürde und Gerechtigkeit eintraten, die aus allen Kreisen unseres Volkes, aus den unterschiedlichsten politischen Richtungen kamen und die alle für eines, nämlich den Wertekonsens von Freiheit und Menschenrechten, Demokratie und Wahrhaftigkeit standen. Wir gedenken derer, die die Tat des 20. Juli gewagt haben – Claus Schenk Graf von Stauffenberg, General Ludwig Beck, Dietrich Bonhoeffer, Carl Friedrich Goerdeler, Adam von Trott zu Solz, General Friedrich Olbricht, Wilhelm Leuschner, Helmuth Graf Moltke und vieler, vieler anderer. Wir gedenken aber auch all jener, die von 1933 an für den Widerstand gegen den Nationalsozialismus standen und gleichfalls zu Opfern dieses Terrorsystems wurden – die Geschwister Scholl, Julius Leber, Eugen Bolz, Rudolf Breitscheid, Erich Klausener, Bernhard Lichtenberg, Paul Schneider und viele, viele andere. Sie alle verband die tiefe Überzeugung von der Notwendigkeit, gegen das unendliche Unrecht des nationalsozialistischen Terrorsystems aufzustehen, für ein freiheitliches, demokratisches und menschenwürdiges Deutschland zu kämpfen, dem deutschen Volk in der Stunde seiner tiefsten Erniedrigung und drohenden Vernichtung seine Würde und Seele wiederzugeben.
Die Geschichte des Widerstandes gegen den Nationalsozialismus ist lang und vielfältig. Sie reicht von der stillen Verweigerung der Flucht in die innere Resignation bis zum versuchten Tyrannenmord am 20. Juli 1944. Die Gewissensnöte, ja die Gewissenskonflikte, die die Männer und Frauen des deutschen Widerstandes vor allem mit sich selbst auszutragen hatten, waren vielfältig und tief greifend. Beispielhaft sei etwa auf die Brüder Schenk von Stauffenberg verwiesen. Wo Claus Schenk Graf von Stauffenberg engagiert und hoffnungsvoll die Tat, die Tötung der Tyrannen suchte, dort sagte der mit ihm so außerordentlich eng verbundene Bruder Berthold Schenk Graf von Stauffenberg am 14. Juli 1944 zu seiner Frau: „Das Furchtbarste ist zu wissen, daß es nicht gelingen kann und daß man es dennoch für unser Land und unsere Kinder tun muß.“ Und doch bzw. so galt für sie alle das Wort Carl Friedrich Goerdelers: „Vollbringt das Größte: Findet die Seele unseres Volkes wieder!“ Und hierfür waren sie bereit, ihr Leben zu geben. So konstatiert etwa Ulrich Schwerin am 20. Juli 1944: „Man kann schließlich nicht mehr tun, als dafür zu sterben“. Zum gleichen Tag sagt Henning von Tresckow „Das Attentat muß erfolgen ...“; und wenn es nicht gelingen sollte, so gilt jedenfalls: „Der große Wurf mußte gewagt werden, um die Lebensehre eines verstörten und verblendeten Volkes zurückzugewinnen“.
Unser erster Bundespräsident Theodor Heuß führte am 20. Juli 1954 zur Symbolkraft und zur großen Bekenntnis der Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus mit ebenso großer Auctoritas wie Überzeugungskraft aus: „Das Bekenntnis (sc. der Widerstandskämpfer) gilt nicht nur den inneren Motiven, sondern es umfasst auch das geschichtliche Recht zu ihrem Denken und Handeln. Der Dank aber weiß darum, dass die Erfolglosigkeit ihres Unternehmens dem Symbolcharakter des Opfergangs nichts von seiner Würde raubt: Hier wurde in einer Zeit, da die Ehrlosigkeit und der kleine, feige und darum brutale Machtsinn den deutschen Namen besudelt und verschmiert hat, der reine Wille sichtbar, im Wissen um die Gefährdung des eigenen Lebens, den Staat der mörderischen Bosheit zu entreißen, und, wenn erreichbar, das Vaterland vor der Vernichtung zu retten.“
Die Widerstandsbewegung gegen das Hitler-Regime war keine Massenbewegung – selbst wenn die Versuche, eine wirklich planmäßige Gegenbewegung zu organisieren, schon bis in das Jahr 1938 zurückreichten. Aber Verblendung vor allem im Lichte der ersten großen militärischen Erfolge im Zweiten Weltkrieg und die bestialische Omnipotenz jenes Terrorsystems erstickten jeden Keim eines allgemeineren demokratischen Aufbruchs schon im Ansatz. Und doch: Die Widerstandskämpfer vor allem des 20. Juli 1944 standen für das ganze deutsche Volk, sie standen für die sittliche und humanitäre Tradition unseres ganzen Volkes, sie standen für das wahre Deutschland, das im von Hitler angezettelten totalen Vernichtungskrieg – ein Vernichtungskrieg, der sich auch gegen das eigene Volk richtete – vollends unterzugehen drohte. Wie wahr sprach Henning von Tresckow, einen Tag nach dem gescheiterten Attentat am 20. Juli, einem Freund gegenüber, wenn er sagte: „Wenn einst Gott Abraham verheißen hat, er werde Sodom nicht verderben, wenn auch nur zehn Gerechte darin seien, so hoffe ich, daß Gott Deutschland um unsertwillen nicht vernichten wird.“ In der Tat, die Tausende von Opfern des deutschen Widerstandes, sie waren die Gerechten; sie waren es, die für Sittlichkeit, Humanität, Menschenwürde, Freiheit und Demokratie, also für ein besseres und geläutertes Deutschland standen.
Und wenn man es so will, so gab Winston Churchill in jener denkwürdigen Rede vor dem britischen Unterhaus im Jahre 1946 die richtige Antwort eines noblen Kriegsgegners, der die Botschaft verstanden hatte: „Ihre (sc. der Widerstandskämpfer vom 20. Juli 1944) Taten und Opfer sind das unzerstörbare Fundament eines neuen Aufbaus“.
Dies alles ist nicht nur historisches Symbol, sondern dies ist bleibendes Vermächtnis, bleibt dauerhafte Verpflichtung aller Deutschen bis auf den heutigen Tag und auch über den heutigen Tag hinaus. In diesem Sinne heißt der Opfer des 20. Juli zu gedenken nicht nur um sie und ihr großes Opfer zu trauern und ihnen hierfür zu danken, sondern dies heißt auch Bewahrung und verpflichtende Mahnung auf Dauer. Denn welch größeres Opfer kann ein Mensch für sein Vaterland und eine menschenwürdige Ordnung erbringen, als sein eigenes Leben hierfür aufs Spiel zu setzen?
Zum 20. Todestag der Geschwister Scholl sagte Helmut Thielecke: „Die Freiheit, ein Mensch zu sein, das war alles, was sie begehrten – und was sie zu zahlen bereit waren“. Es ging ihnen mit anderen Worten um das, was nach unserem Grundverständnis von Menschenwürde und Humanität selbstverständlich ist, und was dennoch immer wieder bedroht, vernichtet und in Frage gestellt werden kann, wofür es sich aber wahrhaftig lohnt, selbst das eigene Leben aufs Spiel zu setzen.
Dies benennt die wahre und genuine Legitimation von Widerstand und Widerstandsrecht. In diesem Sinne sind Widerstand und Widerstandsrecht Ausfluss einer wirklich überpositiven Ordnung, sind sie Ausfluss wahrhaftigen Naturrechts. Und doch, welch tiefe Tragik liegt in der Erkenntnis, dass die Durchsetzung solchen Naturrechts nur in der Hand des Einzelnen selbst und seiner Gewissensentscheidung liegt und liegen kann, dass die Wahrung und Durchsetzung solchen Naturrechts – ebenso schlicht wie erschreckend gesagt – im Erfolg des jeweiligen Widerstandsunternehmens selbst begründet liegt. Gerade dies kennzeichnet die wahrhaftige Existentialität und auch die Tragik von Widerstand und Widerstandsrecht, weil sie mit dem Erfolg des eigenen Unternehmens selbst stehen und fallen. Wenn unser Grundgesetz im Art. 20 Abs. 4 das Widerstandsrecht legalisiert hat, so ist dies etwas völlig anderes. Denn dies ist ein Widerstandsrecht, das innerhalb einer verfassungsmäßigen Ordnung zu deren eigener Bewahrung konstruiert worden ist und für dessen Schutz und Garantie der Verfassungsstaat selbst einzustehen hat. Das Widerstandsrecht, das die Widerstandskämpfer vom 20. Juli für sich in Anspruch nahmen, ist dagegen ein buchstäblich außerkonstitutionelles, weil eben nicht von der Schutzgarantie und Anerkennung materialer Verfassungsstaatlichkeit mit umfasst. Es ist der einzelne Mensch, der gegen den Unrechtsstaat aufsteht, ihn mitunter mit unzulänglichen Mitteln zu bekämpfen sucht und nur eines dafür geben kann: nämlich sein eigenes Leben. Gerade damit kann aber – wie es Albert H. Friedlander zum 20. Juli 1984 so treffend ausgedrückt hat – „das Individuum die Identität bewahren, konnte es beweisen, dass das Menschliche das Unmenschliche besiegen kann, indem man sich nicht vom Terror, vom Gift ersticken ließ“. Widerstand in diesem Sinne überwindet die Unmenschlichkeit, selbst wenn der Einzelne der totalitären Gewalt unterliegt. Oder um Theodor Haubach aus dem Kreisauer Kreis zu zitieren: „Die Grenze der Gewalt liegt darin, daß sie zwar die Person des Widerstandes, aber nie die Gesinnung des Widerstandes vernichten kann.“
Terror und Totalitarismus können die menschliche Existenz in ihrer Physis vernichten, über Geist und Moral können sie sich nicht erheben, solange das Individuum den eigenen Geist, die eigene Moral, die höhere Sittlichkeit zum Wohle des Ganzen zu behaupten imstande und zu bewahren bereit ist.
Hierfür standen die Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944 und alle, die auch vor und nach dem 20. Juli 1944 dem nationalsozialistischen Unrechtsregime die Stirn boten. Hierin lag ihr unauslöschliches Bekenntnis wie Vermächtnis – ein Vermächtnis, das zur maßgebenden Grundlage der Erneuerung Deutschlands nach 1945 und zur Konstituierung unseres freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaates führte. Wenn Art.1 Abs. 1 unseres Grundgesetzes formuliert, dass die „Würde des Menschen unantastbar ist“, dass „sie zu achten und zu schützen Verpflichtung aller staatlichen Gewalt ist”, wenn Art. 1 Abs. 2 Grundgesetz formuliert, dass das deutsche Volk sich darum zu „unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt bekennt“, so ist eben dies auch und namentlich das Vermächtnis der Widerstandskämpfer gegen das nationalsozialistische Unrechtsregime, das Menschenwürde und Menschenrechte in bestialischer, in unbeschreiblicher Form diskreditierte, mit Füßen trat und buchstäblich zu vernichten suchte. Wohl noch nie in der Geschichte hat ein Volk wie das deutsche einen so entsetzlichen Angriffs- und Vernichtungskrieg wie den Zweiten Weltkrieg geführt, und wohl noch nie hat ein Volk einen von den eigenen Machthabern verschuldeten Krieg und Völkermord in so bitterer Weise bezahlen müssen wie unser Volk. Und doch hat es kaum fünf Jahre, vom 20. Juli 1944 bis zum 23. Mai 1949, gebraucht, um dieses deutsche Volk aus jenen Abgründen in eine bis auf den heutigen Tag stabile Demokratie, in einen stabilen freiheitlichen Rechtsstaat zu führen, der sich in vorbildlicher Weise den Grundsätzen der Menschenwürde, Gerechtigkeit und Menschenrechten verpflichtet weiß. Und selbst wenn es in der ehemaligen DDR, in der auf die nationalsozialistische Diktatur die kommunistische Diktatur folgte, noch weitere 40 Jahre brauchte, um auch dort über die deutsche Wiedervereinigung Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu begründen (im Übrigen wohl eine besondere Tragik gerade jener Widerstandskämpfer unter dem Nationalsozialismus, die aus dem sozialistischen Feld kamen!), so kann das deutsche Volk doch mit Recht davon sprechen, dass selbst in den finstersten Stunden der eigenen Geschichte die Grundwerte von Menschenwürde und Menschenrechten nicht vollends verloren gingen dass sie von jenen mutigen und opferbereiten Widerstandskämpfern namentlich des 20. Juli 1944 hochgehalten und letztendlich doch und mit Erfolg durchgesetzt werden konnten. Unser grundgesetzlicher Verfassungsstaat lässt sich ohne die Geschichte des Widerstandes gegen das nationalsozialistische Unrechtsregime nicht komplett begreifen. Unser grundgesetzlicher Verfassungsstaat steht in der vollen Tradition etwa jener Worte von Claus Schenk Graf von Stauffenberg: „Wir wollen eine neue Ordnung, die alle Deutschen zu Trägern des Staates macht und ihnen Recht und Gerechtigkeit verbürgt“, oder in der Tradition jener Worte von Carl Friedrich Goerdeler, dass es zuvörderst darum gehe „die Staatsgewalt unter das Gesetz der Moral und des Rechts“ zu stellen bzw. die „vollkommene Majestät des Rechts“, „die Grundlagen der Sittlichkeit wiederherzustellen, und zwar auf allen Gebieten des privaten wie öffentlichen Lebens“.
Viele in unserem Vaterland sind am nationalsozialistischen Unrechtsregime mitschuldig geworden. Viele haben nicht rechtzeitig begriffen. Viele haben auch aus mangelnder Loyalität zur Weimarer Demokratie mit dazu beigetragen, dass es zu dieser größten Katastrophe unserer ganzen Geschichte kommen konnte. Und dennoch gibt es auch hierfür keine Kollektivschuld des ganzen deutschen Volkes; die Widerstandsbewegung gegen den Nationalsozialismus, vor allem die Opfer des 20. Juli 1944, belegen dies auf unwiderlegliche Weise. Gerade Menschenwürde und Menschenrechte anerkennen nur eines: nämlich die Verantwortlichkeit und auch die Schuld des Einzelnen. Gerade sie fordern und legitimieren auf der anderen Seite aber auch jenes Grundprinzip, dass auch jeder Einzelne selbst verpflichtet ist, Menschenwürde und Menschenrechte zu achten, für Gerechtigkeit, Sittlichkeit, Moral und Anstand einzustehen, selbst wenn dies zu großen Gewissenskonflikten und Gewissensnöten führen kann. Auch hierfür steht beispielhaft die Geschichte der Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg. Dort standen auf der einen Seite jene Soldaten, die mit gutem Gewissen das Vaterland zu verteidigen suchten; dort standen auf der anderen Seite jene Soldaten, die dem nationalsozialistischen Unrechtsregime ein Ende zu bereiten suchten. Mit welcher menschenverachtenden Perfidie ist es dem Nationalsozialismus gelungen, Menschen, und hier vor allem Soldaten, – etwa über ihren sogenannten „Eid“ auf Adolf Hitler – „gezielt in Situationen zu verstricken, in denen es zwischen Schuld und Selbstgefährdung“, wie es Bundeskanzler Kohl einmal treffend formuliert hat, „kaum mehr eine Alternative gibt“.
Die Geschichte des nationalsozialistischen Unrechtsregimes wird uns Deutsche auf Dauer begleiten; diese finstersten Stunden unserer Geschichte werden und können niemals vergessen werden. Aber die Diskussion und Bewältigung dieser schrecklichen Jahre darf jene grundlegenden Einsichten, Erkenntnisse und Vermächtnisse niemals vergessen oder außer Acht lassen – eine Feststellung und Forderung, die beispielsweise auch für die jüngsten Debatten etwa um jene Ausstellung „Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944“ oder um die Rehabilitierung von Deserteuren des Zweiten Weltkrieges gilt. Wir können und dürfen diese dunkelsten Stunden unserer Geschichte niemals vergessen oder verdrängen; aber wir müssen uns auch in der Diskussion und Aufarbeitung alles dessen stets von den Grundgeboten des menschlichen Anstandes unter der Gerechtigkeit leiten lassen. Auch dies ist ein maßgebendes Vermächtnis der Widerstandskämpfer vom 20. Juli 1944. Den Gefahren des Totalitarismus vermag nur derjenige wirklich und wirksam zu begegnen, der sich dieser Gefahren und auch ihrer vielfältigen Versuchungen ewig bewusst bleibt. Totalitarismus beginnt mit Intoleranz, Diskreditierung der Menschenwürde, Extremismus und der Ausgrenzung anderer wie der Hetze gegen andere; er endet in der Tyrannei. Wer sich dessen jedoch bewusst bleibt, wer – wie es auch unser Grundgesetz mit seinem Bekenntnis zur wehrhaften Demokratie fordert – dessen stets eingedenk bleibt, wer mit anderen Worten überall dort wachsam bleibt, wo es um Menschenwürde und Gerechtigkeit geht, der wird das Vermächtnis gerade der Widerstandskämpfer vom 20. Juli 1944 auf das Beste bewahren, wird mit dafür Garant sein, dass derart finstere Stunden wie zu den Zeiten des Nationalsozialismus nie wieder über unser Volk und unser Vaterland hereinbrechen können. In diesem Sinne bleibt das Vermächtnis de 20. Juli 1944 ein dauerhaftes, ein uns auf Dauer verpflichtendes und für uns alle auf Dauer zu bewahrendes. Wir schulden den Widerstandskämpfern und Opfern des 20. Juli 1944 ewigen Dank – einen Dank, den wir und auch künftige Generationen durch Anstand, Gerechtigkeit und ein allseits waches Bewusstsein für den freiheitlichen und demokratischen Verfassungsstaat zu stets aufs Neue abzustatten haben. So verneigen wir uns in Trauer, Ehrfurcht und Dankbarkeit vor den Opfern des 20. Juli 1944.
In Trauer, Ehrfurcht und Dankbarkeit
Gedenkrede von Prof. Dr. Rupert Scholz, MdB, am 20. Juli 1997 in der Gedenkstätte Plötzensee, Berlin
53 Jahre nach dem 20. Juli 1944 gedenken wir heute der Opfer des Widerstandes gegen den Nationalsozialismus, gedenken und trauern wir um jene Menschen, die voller Mut, Tapferkeit und vor allem getragen von einem großen moralischen Ethos gegen das nationalsozialistische Terrorsystem aufgestanden sind und hierfür mit ihrem Leben bezahlen mussten. Es waren Deutsche, die für Freiheit und Menschenrechte, für Menschenwürde und Gerechtigkeit eintraten, die aus allen Kreisen unseres Volkes, aus den unterschiedlichsten politischen Richtungen kamen und die alle für eines, nämlich den Wertekonsens von Freiheit und Menschenrechten, Demokratie und Wahrhaftigkeit standen. Wir gedenken derer, die die Tat des 20. Juli gewagt haben – Claus Schenk Graf von Stauffenberg, General Ludwig Beck, Dietrich Bonhoeffer, Carl Friedrich Goerdeler, Adam von Trott zu Solz, General Friedrich Olbricht, Wilhelm Leuschner, Helmuth Graf Moltke und vieler, vieler anderer. Wir gedenken aber auch all jener, die von 1933 an für den Widerstand gegen den Nationalsozialismus standen und gleichfalls zu Opfern dieses Terrorsystems wurden – die Geschwister Scholl, Julius Leber, Eugen Bolz, Rudolf Breitscheid, Erich Klausener, Bernhard Lichtenberg, Paul Schneider und viele, viele andere. Sie alle verband die tiefe Überzeugung von der Notwendigkeit, gegen das unendliche Unrecht des nationalsozialistischen Terrorsystems aufzustehen, für ein freiheitliches, demokratisches und menschenwürdiges Deutschland zu kämpfen, dem deutschen Volk in der Stunde seiner tiefsten Erniedrigung und drohenden Vernichtung seine Würde und Seele wiederzugeben.
Die Geschichte des Widerstandes gegen den Nationalsozialismus ist lang und vielfältig. Sie reicht von der stillen Verweigerung der Flucht in die innere Resignation bis zum versuchten Tyrannenmord am 20. Juli 1944. Die Gewissensnöte, ja die Gewissenskonflikte, die die Männer und Frauen des deutschen Widerstandes vor allem mit sich selbst auszutragen hatten, waren vielfältig und tief greifend. Beispielhaft sei etwa auf die Brüder Schenk von Stauffenberg verwiesen. Wo Claus Schenk Graf von Stauffenberg engagiert und hoffnungsvoll die Tat, die Tötung der Tyrannen suchte, dort sagte der mit ihm so außerordentlich eng verbundene Bruder Berthold Schenk Graf von Stauffenberg am 14. Juli 1944 zu seiner Frau: „Das Furchtbarste ist zu wissen, daß es nicht gelingen kann und daß man es dennoch für unser Land und unsere Kinder tun muß.“ Und doch bzw. so galt für sie alle das Wort Carl Friedrich Goerdelers: „Vollbringt das Größte: Findet die Seele unseres Volkes wieder!“ Und hierfür waren sie bereit, ihr Leben zu geben. So konstatiert etwa Ulrich Schwerin am 20. Juli 1944: „Man kann schließlich nicht mehr tun, als dafür zu sterben“. Zum gleichen Tag sagt Henning von Tresckow „Das Attentat muß erfolgen ...“; und wenn es nicht gelingen sollte, so gilt jedenfalls: „Der große Wurf mußte gewagt werden, um die Lebensehre eines verstörten und verblendeten Volkes zurückzugewinnen“.
Unser erster Bundespräsident Theodor Heuß führte am 20. Juli 1954 zur Symbolkraft und zur großen Bekenntnis der Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus mit ebenso großer Auctoritas wie Überzeugungskraft aus: „Das Bekenntnis (sc. der Widerstandskämpfer) gilt nicht nur den inneren Motiven, sondern es umfasst auch das geschichtliche Recht zu ihrem Denken und Handeln. Der Dank aber weiß darum, dass die Erfolglosigkeit ihres Unternehmens dem Symbolcharakter des Opfergangs nichts von seiner Würde raubt: Hier wurde in einer Zeit, da die Ehrlosigkeit und der kleine, feige und darum brutale Machtsinn den deutschen Namen besudelt und verschmiert hat, der reine Wille sichtbar, im Wissen um die Gefährdung des eigenen Lebens, den Staat der mörderischen Bosheit zu entreißen, und, wenn erreichbar, das Vaterland vor der Vernichtung zu retten.“
Die Widerstandsbewegung gegen das Hitler-Regime war keine Massenbewegung – selbst wenn die Versuche, eine wirklich planmäßige Gegenbewegung zu organisieren, schon bis in das Jahr 1938 zurückreichten. Aber Verblendung vor allem im Lichte der ersten großen militärischen Erfolge im Zweiten Weltkrieg und die bestialische Omnipotenz jenes Terrorsystems erstickten jeden Keim eines allgemeineren demokratischen Aufbruchs schon im Ansatz. Und doch: Die Widerstandskämpfer vor allem des 20. Juli 1944 standen für das ganze deutsche Volk, sie standen für die sittliche und humanitäre Tradition unseres ganzen Volkes, sie standen für das wahre Deutschland, das im von Hitler angezettelten totalen Vernichtungskrieg – ein Vernichtungskrieg, der sich auch gegen das eigene Volk richtete – vollends unterzugehen drohte. Wie wahr sprach Henning von Tresckow, einen Tag nach dem gescheiterten Attentat am 20. Juli, einem Freund gegenüber, wenn er sagte: „Wenn einst Gott Abraham verheißen hat, er werde Sodom nicht verderben, wenn auch nur zehn Gerechte darin seien, so hoffe ich, daß Gott Deutschland um unsertwillen nicht vernichten wird.“ In der Tat, die Tausende von Opfern des deutschen Widerstandes, sie waren die Gerechten; sie waren es, die für Sittlichkeit, Humanität, Menschenwürde, Freiheit und Demokratie, also für ein besseres und geläutertes Deutschland standen.
Und wenn man es so will, so gab Winston Churchill in jener denkwürdigen Rede vor dem britischen Unterhaus im Jahre 1946 die richtige Antwort eines noblen Kriegsgegners, der die Botschaft verstanden hatte: „Ihre (sc. der Widerstandskämpfer vom 20. Juli 1944) Taten und Opfer sind das unzerstörbare Fundament eines neuen Aufbaus“.
Dies alles ist nicht nur historisches Symbol, sondern dies ist bleibendes Vermächtnis, bleibt dauerhafte Verpflichtung aller Deutschen bis auf den heutigen Tag und auch über den heutigen Tag hinaus. In diesem Sinne heißt der Opfer des 20. Juli zu gedenken nicht nur um sie und ihr großes Opfer zu trauern und ihnen hierfür zu danken, sondern dies heißt auch Bewahrung und verpflichtende Mahnung auf Dauer. Denn welch größeres Opfer kann ein Mensch für sein Vaterland und eine menschenwürdige Ordnung erbringen, als sein eigenes Leben hierfür aufs Spiel zu setzen?
Zum 20. Todestag der Geschwister Scholl sagte Helmut Thielecke: „Die Freiheit, ein Mensch zu sein, das war alles, was sie begehrten – und was sie zu zahlen bereit waren“. Es ging ihnen mit anderen Worten um das, was nach unserem Grundverständnis von Menschenwürde und Humanität selbstverständlich ist, und was dennoch immer wieder bedroht, vernichtet und in Frage gestellt werden kann, wofür es sich aber wahrhaftig lohnt, selbst das eigene Leben aufs Spiel zu setzen.
Dies benennt die wahre und genuine Legitimation von Widerstand und Widerstandsrecht. In diesem Sinne sind Widerstand und Widerstandsrecht Ausfluss einer wirklich überpositiven Ordnung, sind sie Ausfluss wahrhaftigen Naturrechts. Und doch, welch tiefe Tragik liegt in der Erkenntnis, dass die Durchsetzung solchen Naturrechts nur in der Hand des Einzelnen selbst und seiner Gewissensentscheidung liegt und liegen kann, dass die Wahrung und Durchsetzung solchen Naturrechts – ebenso schlicht wie erschreckend gesagt – im Erfolg des jeweiligen Widerstandsunternehmens selbst begründet liegt. Gerade dies kennzeichnet die wahrhaftige Existentialität und auch die Tragik von Widerstand und Widerstandsrecht, weil sie mit dem Erfolg des eigenen Unternehmens selbst stehen und fallen. Wenn unser Grundgesetz im Art. 20 Abs. 4 das Widerstandsrecht legalisiert hat, so ist dies etwas völlig anderes. Denn dies ist ein Widerstandsrecht, das innerhalb einer verfassungsmäßigen Ordnung zu deren eigener Bewahrung konstruiert worden ist und für dessen Schutz und Garantie der Verfassungsstaat selbst einzustehen hat. Das Widerstandsrecht, das die Widerstandskämpfer vom 20. Juli für sich in Anspruch nahmen, ist dagegen ein buchstäblich außerkonstitutionelles, weil eben nicht von der Schutzgarantie und Anerkennung materialer Verfassungsstaatlichkeit mit umfasst. Es ist der einzelne Mensch, der gegen den Unrechtsstaat aufsteht, ihn mitunter mit unzulänglichen Mitteln zu bekämpfen sucht und nur eines dafür geben kann: nämlich sein eigenes Leben. Gerade damit kann aber – wie es Albert H. Friedlander zum 20. Juli 1984 so treffend ausgedrückt hat – „das Individuum die Identität bewahren, konnte es beweisen, dass das Menschliche das Unmenschliche besiegen kann, indem man sich nicht vom Terror, vom Gift ersticken ließ“. Widerstand in diesem Sinne überwindet die Unmenschlichkeit, selbst wenn der Einzelne der totalitären Gewalt unterliegt. Oder um Theodor Haubach aus dem Kreisauer Kreis zu zitieren: „Die Grenze der Gewalt liegt darin, daß sie zwar die Person des Widerstandes, aber nie die Gesinnung des Widerstandes vernichten kann.“
Terror und Totalitarismus können die menschliche Existenz in ihrer Physis vernichten, über Geist und Moral können sie sich nicht erheben, solange das Individuum den eigenen Geist, die eigene Moral, die höhere Sittlichkeit zum Wohle des Ganzen zu behaupten imstande und zu bewahren bereit ist.
Hierfür standen die Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944 und alle, die auch vor und nach dem 20. Juli 1944 dem nationalsozialistischen Unrechtsregime die Stirn boten. Hierin lag ihr unauslöschliches Bekenntnis wie Vermächtnis – ein Vermächtnis, das zur maßgebenden Grundlage der Erneuerung Deutschlands nach 1945 und zur Konstituierung unseres freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaates führte. Wenn Art.1 Abs. 1 unseres Grundgesetzes formuliert, dass die „Würde des Menschen unantastbar ist“, dass „sie zu achten und zu schützen Verpflichtung aller staatlichen Gewalt ist”, wenn Art. 1 Abs. 2 Grundgesetz formuliert, dass das deutsche Volk sich darum zu „unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt bekennt“, so ist eben dies auch und namentlich das Vermächtnis der Widerstandskämpfer gegen das nationalsozialistische Unrechtsregime, das Menschenwürde und Menschenrechte in bestialischer, in unbeschreiblicher Form diskreditierte, mit Füßen trat und buchstäblich zu vernichten suchte. Wohl noch nie in der Geschichte hat ein Volk wie das deutsche einen so entsetzlichen Angriffs- und Vernichtungskrieg wie den Zweiten Weltkrieg geführt, und wohl noch nie hat ein Volk einen von den eigenen Machthabern verschuldeten Krieg und Völkermord in so bitterer Weise bezahlen müssen wie unser Volk. Und doch hat es kaum fünf Jahre, vom 20. Juli 1944 bis zum 23. Mai 1949, gebraucht, um dieses deutsche Volk aus jenen Abgründen in eine bis auf den heutigen Tag stabile Demokratie, in einen stabilen freiheitlichen Rechtsstaat zu führen, der sich in vorbildlicher Weise den Grundsätzen der Menschenwürde, Gerechtigkeit und Menschenrechten verpflichtet weiß. Und selbst wenn es in der ehemaligen DDR, in der auf die nationalsozialistische Diktatur die kommunistische Diktatur folgte, noch weitere 40 Jahre brauchte, um auch dort über die deutsche Wiedervereinigung Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu begründen (im Übrigen wohl eine besondere Tragik gerade jener Widerstandskämpfer unter dem Nationalsozialismus, die aus dem sozialistischen Feld kamen!), so kann das deutsche Volk doch mit Recht davon sprechen, dass selbst in den finstersten Stunden der eigenen Geschichte die Grundwerte von Menschenwürde und Menschenrechten nicht vollends verloren gingen dass sie von jenen mutigen und opferbereiten Widerstandskämpfern namentlich des 20. Juli 1944 hochgehalten und letztendlich doch und mit Erfolg durchgesetzt werden konnten. Unser grundgesetzlicher Verfassungsstaat lässt sich ohne die Geschichte des Widerstandes gegen das nationalsozialistische Unrechtsregime nicht komplett begreifen. Unser grundgesetzlicher Verfassungsstaat steht in der vollen Tradition etwa jener Worte von Claus Schenk Graf von Stauffenberg: „Wir wollen eine neue Ordnung, die alle Deutschen zu Trägern des Staates macht und ihnen Recht und Gerechtigkeit verbürgt“, oder in der Tradition jener Worte von Carl Friedrich Goerdeler, dass es zuvörderst darum gehe „die Staatsgewalt unter das Gesetz der Moral und des Rechts“ zu stellen bzw. die „vollkommene Majestät des Rechts“, „die Grundlagen der Sittlichkeit wiederherzustellen, und zwar auf allen Gebieten des privaten wie öffentlichen Lebens“.
Viele in unserem Vaterland sind am nationalsozialistischen Unrechtsregime mitschuldig geworden. Viele haben nicht rechtzeitig begriffen. Viele haben auch aus mangelnder Loyalität zur Weimarer Demokratie mit dazu beigetragen, dass es zu dieser größten Katastrophe unserer ganzen Geschichte kommen konnte. Und dennoch gibt es auch hierfür keine Kollektivschuld des ganzen deutschen Volkes; die Widerstandsbewegung gegen den Nationalsozialismus, vor allem die Opfer des 20. Juli 1944, belegen dies auf unwiderlegliche Weise. Gerade Menschenwürde und Menschenrechte anerkennen nur eines: nämlich die Verantwortlichkeit und auch die Schuld des Einzelnen. Gerade sie fordern und legitimieren auf der anderen Seite aber auch jenes Grundprinzip, dass auch jeder Einzelne selbst verpflichtet ist, Menschenwürde und Menschenrechte zu achten, für Gerechtigkeit, Sittlichkeit, Moral und Anstand einzustehen, selbst wenn dies zu großen Gewissenskonflikten und Gewissensnöten führen kann. Auch hierfür steht beispielhaft die Geschichte der Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg. Dort standen auf der einen Seite jene Soldaten, die mit gutem Gewissen das Vaterland zu verteidigen suchten; dort standen auf der anderen Seite jene Soldaten, die dem nationalsozialistischen Unrechtsregime ein Ende zu bereiten suchten. Mit welcher menschenverachtenden Perfidie ist es dem Nationalsozialismus gelungen, Menschen, und hier vor allem Soldaten, – etwa über ihren sogenannten „Eid“ auf Adolf Hitler – „gezielt in Situationen zu verstricken, in denen es zwischen Schuld und Selbstgefährdung“, wie es Bundeskanzler Kohl einmal treffend formuliert hat, „kaum mehr eine Alternative gibt“.
Die Geschichte des nationalsozialistischen Unrechtsregimes wird uns Deutsche auf Dauer begleiten; diese finstersten Stunden unserer Geschichte werden und können niemals vergessen werden. Aber die Diskussion und Bewältigung dieser schrecklichen Jahre darf jene grundlegenden Einsichten, Erkenntnisse und Vermächtnisse niemals vergessen oder außer Acht lassen – eine Feststellung und Forderung, die beispielsweise auch für die jüngsten Debatten etwa um jene Ausstellung „Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944“ oder um die Rehabilitierung von Deserteuren des Zweiten Weltkrieges gilt. Wir können und dürfen diese dunkelsten Stunden unserer Geschichte niemals vergessen oder verdrängen; aber wir müssen uns auch in der Diskussion und Aufarbeitung alles dessen stets von den Grundgeboten des menschlichen Anstandes unter der Gerechtigkeit leiten lassen. Auch dies ist ein maßgebendes Vermächtnis der Widerstandskämpfer vom 20. Juli 1944. Den Gefahren des Totalitarismus vermag nur derjenige wirklich und wirksam zu begegnen, der sich dieser Gefahren und auch ihrer vielfältigen Versuchungen ewig bewusst bleibt. Totalitarismus beginnt mit Intoleranz, Diskreditierung der Menschenwürde, Extremismus und der Ausgrenzung anderer wie der Hetze gegen andere; er endet in der Tyrannei. Wer sich dessen jedoch bewusst bleibt, wer – wie es auch unser Grundgesetz mit seinem Bekenntnis zur wehrhaften Demokratie fordert – dessen stets eingedenk bleibt, wer mit anderen Worten überall dort wachsam bleibt, wo es um Menschenwürde und Gerechtigkeit geht, der wird das Vermächtnis gerade der Widerstandskämpfer vom 20. Juli 1944 auf das Beste bewahren, wird mit dafür Garant sein, dass derart finstere Stunden wie zu den Zeiten des Nationalsozialismus nie wieder über unser Volk und unser Vaterland hereinbrechen können. In diesem Sinne bleibt das Vermächtnis de 20. Juli 1944 ein dauerhaftes, ein uns auf Dauer verpflichtendes und für uns alle auf Dauer zu bewahrendes. Wir schulden den Widerstandskämpfern und Opfern des 20. Juli 1944 ewigen Dank – einen Dank, den wir und auch künftige Generationen durch Anstand, Gerechtigkeit und ein allseits waches Bewusstsein für den freiheitlichen und demokratischen Verfassungsstaat zu stets aufs Neue abzustatten haben. So verneigen wir uns in Trauer, Ehrfurcht und Dankbarkeit vor den Opfern des 20. Juli 1944.